Einen Datenschutzbeauftragten (DSB) müssen Sie in Ihrer Firma nur bestellen, wenn Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Eine freiwillige Bestellung ist allerdings immer möglich. Nach der DSGVO kann der Datenschutzbeauftragte sowohl extern als auch betriebsintern bestellt werden. In beiden Fällen muss darauf geachtet werden, dass der bestellte Datenschutzbeauftragte über die erforderliche Qualifikation verfügt und keine Interessenkonflikte bei der Datenschutzberatung bestehen. Welche Variante sinnvoller ist, muss jedes Unternehmen selbst entscheiden. Gerade bei kleineren Unternehmen könnte sich die Ernennung eines externen Datenschutzbeauftragten anbieten, um das eigene Personal nicht mit diesen Aufgaben nicht zu binden. Durch die Wahl eines erfahrenen Externen, kann man zudem die nach der DSGVO erforderliche Qualifikation sicherstellen und nachweisen.
Wir helfen Ihnen die Bestimmungen der DSGVO umzusetzen!
"Datenschutzbeauftragte tragen große Verantwortung. Sie begleiten Unternehmen und Behörden auf dem Weg der Digitalisierung. Dabei haben sie einerseits das Grundrecht auf Schutz persönlicher Daten, andererseits die Bedürfnisse und Entwicklung von Firmen und Verwaltungen im Blick." (Quelle: Das berufliche Leitbild der Datenschutzbeauftragten / BvD e.V. / 4. Ausgabe 2018).
Seit 2021 sind wir Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschland (BvD) e.V. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft haben wir uns zur Achtung des beruflichen Leitbildes des Datenschutzbeauftragten verpflichtet - Selbstverpflichtung auf das berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten.
Diese Selbstverpflichtung auf das berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten beinhaltet:
Unsere Datenschutzbeauftragten sind Ihre direkten Ansprechpartner. Alle Datenschutzbeauftragten sind seit 2018 gem. DSC-Standard durch die datenschutz.com Akademie Zertifizierungsstelle Berlin zertifiziert und werden ständig weitergebildet.
Unsere Datenschutzbeauftragten betreuen Unternehmen unterschiedlicher Größen - von mittelständischen Konzernen bis hin zu Kleinstunternehmen. Wir nehmen die Funktionen als externer Datenschutzbeauftragter war oder beraten Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Belangen. Für den Fall der Hinzuziehung einer rechtlichen Betreuung und Vertretung können wir auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einigen Rechtsanwaltskanzleien zurückgreifen.